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Einwanderung

Ihre Anwälte für US Immigration von Unternehmen und Einzelpersonen

Wir unterstützen Privatpersonen, Geschäftsleute, in- und ausländische Unternehmen und Investoren in allen Fragen der Einwanderung. Unsere Einwanderungsdienste werden in der Regel in Kombination mit Steuer- und Nachlassplanungsdiensten für Personen erbracht, die ein erhebliches ausländisches Einkommen erzielen, oder für ausländische Führungskräfte. Unser großes globales Netzwerk mit renommierten Anwaltskanzleien bietet uns die Möglichkeit unseren Mandanten Fachkenntnisse in Bezug auf das Recht im Herkunftsland des jeweiligen Mandanten anzubieten.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung von Visa in folgenden Kategorien:

Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung

  • EB–1 Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren und Forscher sowie multinationale Führungskräfte und Manager:

    Personen mit nachgewiesenen außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik können ein EB-1-Visum beantragen. Ein erfolgreicher Bewerber verfügt über umfangreiche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass er in seinem Fachgebiet nach wie vor nationale oder internationale Erfolge erzielt und anerkannt hat. Solche Bewerber müssen keine spezifischen Stellenangebote haben, solange sie in den Bereichen weiterarbeiten, in denen sie nach der Einreise in die USA außergewöhnliche Fähigkeiten besitzen.

    Hervorragende Professoren und Forscher mit mindestens dreijähriger Erfahrung in Lehre oder Forschung, die international anerkannt sind, können ein EB-1-Visum beantragen, wenn sie in die USA kommen, um dort eine Anstellung für eine Anstellung als Lehrkraft, eine Anstellung als Lehrkraft oder eine vergleichbare Forschungsstelle zu erhalten eine Universität oder eine andere Hochschule. Der potenzielle Arbeitgeber muss ein Stellenangebot unterbreiten und einen Antrag auf Einwanderung für ausländische Arbeitnehmer einreichen.

    Multinationale Manager oder leitende Angestellte, die in mindestens einem der drei vorangegangenen Jahre bei einem ausländischen Tochterunternehmen, Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder einer Niederlassung des US-Arbeitgebers beschäftigt waren, können ebenfalls ein EB-1-Visum beantragen, sofern der Antragsteller außerhalb der USA beschäftigt ist USA war in leitender oder exekutiver Funktion tätig, und der Bewerber wird in leitender oder exekutiver Funktion tätig. Der potenzielle Arbeitgeber muss ein Stellenangebot unterbreiten und einen Antrag auf Einwanderung für ausländische Arbeitnehmer einreichen.

  • EB–2 Arbeitnehmer mit fortgeschrittenen Abschlüssen oder außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft:

    Diese Visakategorie setzt im Allgemeinen voraus, dass der Antragsteller über eine vom Arbeitsministerium genehmigte Arbeitsbescheinigung und ein hervorragendes Stellenangebot eines US-Arbeitgebers verfügen. Die folgenden Fachleute können berechtigt sein:

    — Berufserfahrene mit einem fortgeschrittenen Abschluss (über einen Bachelor-Abschluss hinaus) oder einem Bachelor-Abschluss und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung.

    — Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft. Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten verfügen über ein deutlich höheres Fachwissen als in den Wissenschaften, Künsten oder der Wirtschaft üblich.

    Verzicht auf nationale Interessen - Es ist möglich, dass auf die Arbeitsbescheinigung auf Antrag verzichtet wird, wenn dies im Interesse der USA liegt. Obwohl es keine gesetzliche Definition von qualifizierten Arbeitsplätzen gibt, werden nationale Verzichtserklärungen im Allgemeinen Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (siehe oben) gewährt, deren Beschäftigung in den USA für das Land von erheblichem Nutzen wäre. Wer einen Verzicht auf nationale Interessen beantragt, muss nicht von seinem Arbeitgeber gesponsert werden. Sie können ihre Arbeitsbescheinigung zusammen mit ihrem Antrag für Ausländer direkt bei der USCIS einreichen.

  • EB–3 Fachkräfte und Fachkräfte:

    Diese Kategorie von Visa erfordert im Allgemeinen, dass ein Bewerber ein Stellenangebot eines Arbeitgebers innerhalb der Vereinigten Staaten und eine vom Arbeitsministerium genehmigte Arbeitsbescheinigung besitzt.

    — Facharbeiter sind Personen, für deren Arbeit mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind, die weder vorübergehend noch saisonabhängig sind.

    — Fachkräfte sind Angehörige von Berufen, für deren Tätigkeit mindestens ein Abitur von einer US-amerikanischen Universität oder Hochschule oder ein ausländischer gleichwertiger Abschluss erforderlich ist.

    — Ungelernte Arbeitnehmer (andere Arbeitnehmer) sind Personen, die in der Lage sind, Positionen zu besetzen, für die weniger als zwei Jahre Schulung oder Erfahrung erforderlich sind, die weder vorübergehend noch saisonabhängig sind.

  • EB–4 Spezielle Einwanderungsvisa für religiöse Arbeiter:

    Um sich für die Dauer von mindestens zwei Jahren als religiöser Arbeiter für diese Visakategorie zu qualifizieren, gilt folgendes bevor in Ihrem Namen ein Antrag eingereicht werden kann:

    — Sie waren Mitglied der Religionsgemeinschaft und haben in den Vereinigten Staaten eine ehrliche, gemeinnützige religiöse Organisation, für die Sie arbeiten möchten

    — Sie haben die religiöse Berufung oder Tätigkeit, die Sie in den Vereinigten Staaten ausüben möchten, ununterbrochen ausgeübt

  • EB–5 Investorvisum:

    Verfügbar für einen ausländischen Staatsbürger, der die folgenden Mindestbeträge für qualifiziertes Kapital in ein qualifiziertes Handelsunternehmen investiert: 1.800.000 USD; oder 900.000 US-Dollar in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder auf dem Land, das als gezieltes Beschäftigungsgebiet angesehen wird. Eine qualifizierte Investition muss innerhalb von zwei Jahren Vollzeitarbeitsplätze für mindestens zehn US-Bürger, rechtmäßige ständige Einwohner oder andere Einwanderer schaffen, die zur Arbeit in den Vereinigten Staaten berechtigt sind. Der Investor und der Ehepartner, die Söhne oder die Töchter des Investors können hierbei nicht hinzugezählt werden.

Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte

  • E–1 Visum ür Handel zwischen Vertragstaaten:

    Eine Person kann ein E-1-Vertrags-Händlervisum erhalten, um weiterhin in erheblichem Umfang Handel zu treiben, einschließlich Handel mit Dienstleistungen oder Technologie, und zwar hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und einem Land, mit dem die Vereinigten Staaten einen Handels- und Schifffahrtsabkommen hat.

  • E–2 Investorenvisum:

    Eine Privatperson kann ein E-2 Visum für Investoren erhalten, um die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu entwickeln und zu lenken, in das Sie eine erhebliche Menge Kapital investiert haben. Die Privatperson muss Staatsangehoeriger eines Vertragstaates mit den USA sein.

  • L–1 Firmeninterne Transfervisa:

    Ein Antragsteller kann ein firmeninternes L-1-Transfervisum erhalten, um bei einer Zweigstelle, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft seines derzeitigen Arbeitgebers als Manager oder in leitender Funktion zu arbeiten oder in einer Position, die spezielle Kenntnisse erfordert. Die Person muss innerhalb von drei Jahren vor dem Antrag mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein.

  • H–1B Berufsbezogene Spezialvisa:

    Ein Antrag kann ein H-1B Speciality Occupation Visa für die Ausübung eines Spezialberufs enthalten. Für einen Fachberuf ist ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich.

  • J–1 Auszubildender- und Praktikantenvisum:

    Austauschbesuchervisa sind Nichteinwanderungsvisa für Personen, die zur Teilnahme an Austauschbesuchsprogrammen in den Vereinigten Staaten zugelassen sind (z. B. Praktikanten, Referendare, Lehrer, Sommerarbeitsreisender, Ferienlagerberater usw.).

  • Q–1 Teilnehmer an einem internationalen Kulturaustauschprogramm:

    Durch die Teilnahme an einem internationalen Kulturaustauschprogramm können Q-1-Visa für die praktische Ausbildung und Beschäftigung sowie für den Austausch von Geschichte, Kultur und Traditionen Ihres Heimatlandes erworben werden.

  • O–1 Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter:

    Q-1-Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter können von Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Leichtathletik oder außergewöhnlichen anerkannten Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen beantragt werden. Diese außergewöhnliche Fähigkeit muss durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung für die Arbeit in ihrem Fachgebiet nachgewiesen werden. Visa dieser Art können Personen einschließen, die wesentliche Dienstleistungen zur Unterstützung der oben genannten Person erbringen.

  • P–1 Künstler- und Athletenvisa:

    P-1 Künstler- und Athletenvisa können erworben werden, um bei einem bestimmten Sportwettkampf als Athlet oder als Mitglied einer Unterhaltungsgruppe aufzutreten. Diese Kategorie setzt voraus, dass der Athlet oder Künstler eine international anerkannte Dauerleistung erbringt, und kann Personen umfassen, die wesentliche Dienstleistungen zur Unterstützung der oben genannten Person erbringen.

  • R–1 Religiöse Arbeiter Visa:

    Visa für befristete religiöse Arbeiter sind für Personen gedacht, die die Einreise in die Vereinigten Staaten anstreben, um vorübergehend in religiösen Funktionen zu arbeiten.

  • TN Status im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens:

    Kanadier und Mexikaner können unter bestimmten Bedingungen als NAFTA-Fachkräfte in den USA arbeiten.

Sonstige befristete Visa oder Nichteinwanderungsvisa

  • A Visa Ein diplomatisches Visum:

    Diese Visakategorie richtet sich an ausländische Regierungsdiplomaten, Beamte und deren unmittelbare Familienangehörige.

  • B-1/B-2 Besuchervisa sind Nichteinwanderungsvisa für diejenigen, die vorübergehend aus geschäftlichen Gründen (Visakategorie B-1), für den Tourismus (Visakategorie B-2) oder für eine Kombination aus beiden Zwecken (B-1 / B- 2) einreisen möchten.

  • C Visa Transit Visa:

    Transitvisa sind mit wenigen Ausnahmen Nichteinwanderungsvisa für diejenigen, die auf dem Weg in ein anderes Land im unmittelbaren und kontinuierlichen Transit durch die Vereinigten Staaten reisen.

  • D Visa Besatzungsvisum:

    Crewmember-Visa sind Nichteinwanderungsvisa für Personen, die an Bord von Handelsschiffen oder internationalen Fluggesellschaften in den Vereinigten Staaten arbeiten und Dienstleistungen erbringen, die für den normalen Betrieb eines solchen Schiffes oder Flugzeugs erforderlich sind und beabsichtigen, die Vereinigten Staaten mit demselben oder einem anderen Schiff innerhalb von 29 Tagen zu verlassen.

  • F–1 Studentenvisum:

    Qualifizierte Studenten, die an postsekundären Einrichtungen Vollzeitstudiengänge absolvieren und keine berufsbezogenen Studiengänge absolvieren.

  • G Visa Beamte und Angestellte der internationalen Organisation und deren unmittelbare Familienangehörige.

  • I–1 Journalist / Vertreter von Medienvisa:

    Medienvisa sind für Vertreter ausländischer Medien bestimmt, einschließlich Vertreter der Presse-, Rundfunk-, Film- und Druckbranche, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, um in ihrem Beruf zu arbeiten, der für die Funktion ausländischer Medien im Bereich der Informations- oder Bildungsmedien von wesentlicher Bedeutung ist . Aktivitäten in den USA im Rahmen eines Medienvisums (I) müssen für eine Medienorganisation mit Sitz im Ausland durchgeführt werden. Aktivitäten in den USA müssen informativer Natur sein und im Allgemeinen mit dem Sammeln von Nachrichten und der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse verbunden sein.

  • M–1 Vocational Studentenvisum:

    M-1-Visa für Berufsschüler sind für Schüler bestimmt, die eine berufliche oder eine andere anerkannte nichtakademische Einrichtung in den USA besuchen, mit Ausnahme eines Sprachtrainingsprogramms (z. B. Segelschule, Kochschule).

  • N Visum Verfügbar für Eltern und Kinder von G-4-Mitgliedern (benannte internationale Organisation) und NATO-Mitarbeitern, die einen besonderen Einwanderungsstatus gemäß INA § 101 (a) (27) (I) oder (L) erhalten haben, wenn das Kind das Visum erteilt wurde bevor sie/er 21 Jahre alt geworden ist.
  • S Visum S-Visa sind für Personen erhältlich, die im Besitz von kritischen, zuverlässigen Informationen über eine kriminelle Vereinigung oder ein Unternehmen sind und die bereit sind, Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten solche Informationen zur Verfügung zu stellen oder diese zur Verfügung gestellt haben.
  • T Visum Verfügbar für Opfer von Menschenhandel.
  • U Visum Verfügbar für Opfer qualifizierter Straftaten, wenn das Opfer mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.

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