Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte.
Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
1
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
2
Sonstige befristete Visa oder Nichteinwanderungsvisa
3
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
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O–1
Professionelle Rechtsberatung zum Nichteinwanderungsvisa O1 Visa USA
Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter:
- O-1-Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter können von Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Leichtathletik oder außergewöhnlichen anerkannten Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen beantragt werden. Diese außergewöhnliche Fähigkeit muss durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung für die Arbeit in ihrem Fachgebiet nachgewiesen werden. Visa dieser Art können Personen einschließen, die wesentliche Dienstleistungen zur Unterstützung der oben genannten Person erbringen.