Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte. Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
L–1

Professionelle Rechtsberatung zum Nichteinwanderungsvisa L1 Visa USA



Firmeninterne Transfervisa:


  • Ein Antragsteller kann ein firmeninternes L-1-Transfervisum erhalten, um bei einer Zweigstelle, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft seines derzeitigen Arbeitgebers als Manager oder in leitender Funktion zu arbeiten oder in einer Position, die spezielle Kenntnisse erfordert. Die Person muss innerhalb von drei Jahren vor dem Antrag mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein.
Betreff
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EB-1
EB-2
EB-3
EB-4
EB-5
E-1
E-2
L-1
H-1B
J-1
Q-1
O-1
P-1
R-1
TN
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B-1/B-2
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D visa
F-1
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I-1
M-1
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