Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte. Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
E–2

Professionelle Rechtsberatung zum Nichteinwanderungsvisa USA E2



Investorenvisum:


  • Eine Privatperson kann ein E-2 Visum für Investoren erhalten, um die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu entwickeln und zu lenken, in das Sie eine erhebliche Menge Kapital investiert haben. Die Privatperson muss Staatsangehoeriger eines Vertragstaates mit den USA sein.
Betreff
Betreff:
EB-1
EB-2
EB-3
EB-4
EB-5
E-1
E-2
L-1
H-1B
J-1
Q-1
O-1
P-1
R-1
TN
A visa
B-1/B-2
C visa
D visa
F-1
G visa
I-1
M-1
N visa
S visa
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U visa
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