Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte. Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
E–1

Professionelle Rechtsberatung zum Nichteinwanderungsvisa USA E1



Visum ür Handel zwischen Vertragstaaten:


  • Eine Person kann ein E-1-Vertrags-Händlervisum erhalten, um weiterhin in erheblichem Umfang Handel zu treiben, einschließlich Handel mit Dienstleistungen oder Technologie, und zwar hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und einem Land, mit dem die Vereinigten Staaten einen Handels- und Schifffahrtsabkommen hat.
Betreff
Betreff:
EB-1
EB-2
EB-3
EB-4
EB-5
E-1
E-2
L-1
H-1B
J-1
Q-1
O-1
P-1
R-1
TN
A visa
B-1/B-2
C visa
D visa
F-1
G visa
I-1
M-1
N visa
S visa
T visa
U visa
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