Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte. Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
E–1

Visum ür Handel zwischen Vertragstaaten:


  • Eine Person kann ein E-1-Vertrags-Händlervisum erhalten, um weiterhin in erheblichem Umfang Handel zu treiben, einschließlich Handel mit Dienstleistungen oder Technologie, und zwar hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und einem Land, mit dem die Vereinigten Staaten einen Handels- und Schifffahrtsabkommen hat.
E–2

Investorenvisum:


  • Eine Privatperson kann ein E-2 Visum für Investoren erhalten, um die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu entwickeln und zu lenken, in das Sie eine erhebliche Menge Kapital investiert haben. Die Privatperson muss Staatsangehoeriger eines Vertragstaates mit den USA sein.
L–1

Firmeninterne Transfervisa:


  • Ein Antragsteller kann ein firmeninternes L-1-Transfervisum erhalten, um bei einer Zweigstelle, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft seines derzeitigen Arbeitgebers als Manager oder in leitender Funktion zu arbeiten oder in einer Position, die spezielle Kenntnisse erfordert. Die Person muss innerhalb von drei Jahren vor dem Antrag mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein.
H–1B

Berufsbezogene Spezialvisa:


  • Ein Antrag kann ein H-1B Speciality Occupation Visa für die Ausübung eines Spezialberufs enthalten. Für einen Fachberuf ist ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich.
O–1

Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter:


  • O-1-Visa für außerordentliche Fähigkeitsarbeiter können von Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft, Leichtathletik oder außergewöhnlichen anerkannten Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen beantragt werden. Diese außergewöhnliche Fähigkeit muss durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung für die Arbeit in ihrem Fachgebiet nachgewiesen werden. Visa dieser Art können Personen einschließen, die wesentliche Dienstleistungen zur Unterstützung der oben genannten Person erbringen.
Betreff
Betreff:
EB-1
EB-2
EB-3
EB-4
EB-5
E-1
E-2
L-1
H-1B
J-1
Q-1
O-1
P-1
R-1
TN
A visa
B-1/B-2
C visa
D visa
F-1
G visa
I-1
M-1
N visa
S visa
T visa
U visa
Ihre Nachricht
Betreff
Betreff
  • Investitionen
  • Verträge
  • Globale Vermögens - und Nachlassplanung
  • Einwanderung
  • Steuer
  • Immobilien
  • Gesellschaftsrecht
  • Deutsches Recht
  • Andere
Ihre Nachricht
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen zu, dass alle autorisierten Vertreter von Leone Zhgun, P.A. Sie kontaktieren, auch wenn Ihr Name auf der Federal Do-Not-Call-Liste steht.