Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte.
Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
1
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
2
Sonstige befristete Visa oder Nichteinwanderungsvisa
3
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
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EB–5
Professionelle Rechtsberatung zum Erwerb des EB5 USA Visa durch Investition
Verfügbar für einen ausländischen Staatsbürger, der die folgenden Mindestbeträge für qualifiziertes Kapital in ein qualifiziertes Handelsunternehmen investiert: 1.050.000 USD; oder 800.000 US-Dollar in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit oder auf dem Land, das als gezieltes Beschäftigungsgebiet angesehen wird. Eine qualifizierte Investition muss innerhalb von zwei Jahren Vollzeitarbeitsplätze für mindestens zehn US-Bürger, rechtmäßige ständige Einwohner oder andere Einwanderer schaffen, die zur Arbeit in den Vereinigten Staaten berechtigt sind. Der Investor und der Ehepartner, die Söhne oder die Töchter des Investors können hierbei nicht hinzugezählt werden.