Einwanderung
Wir bieten Einzelpersonen, Geschäftsleuten, in- und ausländischen Unternehmen und Investoren Einwanderungshilfe. Wir analysieren auch die Steuer- und Immobilienrisiken von Kunden. Dies gilt für Personen, die ein erhebliches Einkommen aus dem Ausland erhalten, oder für Führungskräfte.
Unser globales Netzwerk von Anwaltskanzleien stellt sicher, dass alle Entscheidungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und des Landes des Mandanten getroffen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung von Visa in folgenden Kategorien:
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
1
Nichteinwanderungsvisa für Unternehmen und Arbeitskräfte
2
Sonstige befristete Visa oder Nichteinwanderungsvisa
3
Unternehmens- und beschäftigungsbezogene Einwanderung
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EB–1
Professionelle Rechtsberatung zum Erwerb des EB1 Visa USA
Ausländer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren und Forscher sowie multinationale Führungskräfte und Manager:
- Personen mit nachgewiesenen außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik können ein EB-1-Visum beantragen. Ein erfolgreicher Bewerber verfügt über umfangreiche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass er in seinem Fachgebiet nach wie vor nationale oder internationale Erfolge erzielt und anerkannt hat. Solche Bewerber müssen keine spezifischen Stellenangebote haben, solange sie in den Bereichen weiterarbeiten, in denen sie nach der Einreise in die USA außergewöhnliche Fähigkeiten besitzen.
- Hervorragende Professoren und Forscher mit mindestens dreijähriger Erfahrung in Lehre oder Forschung, die international anerkannt sind, können ein EB-1-Visum beantragen, wenn sie in die USA kommen, um dort eine Anstellung für eine Anstellung als Lehrkraft, eine Anstellung als Lehrkraft oder eine vergleichbare Forschungsstelle zu erhalten eine Universität oder eine andere Hochschule. Der potenzielle Arbeitgeber muss ein Stellenangebot unterbreiten und einen Antrag auf Einwanderung für ausländische Arbeitnehmer einreichen.
- Multinationale Manager oder leitende Angestellte, die in mindestens einem der drei vorangegangenen Jahre bei einem ausländischen Tochterunternehmen, Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder einer Niederlassung des US-Arbeitgebers beschäftigt waren, können ebenfalls ein EB-1-Visum beantragen, sofern der Antragsteller außerhalb der USA beschäftigt ist USA war in leitender oder exekutiver Funktion tätig, und der Bewerber wird in leitender oder exekutiver Funktion tätig. Der potenzielle Arbeitgeber muss ein Stellenangebot unterbreiten und einen Antrag auf Einwanderung für ausländische Arbeitnehmer einreichen.